V1.3 - actualizare 20.02.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen HOPE SPED, anwendbar auf alle Transportaufträge/-verträge
1. TRANSPORTVERSICHERUNG (WARENVERSICHERUNG):
Mit der Annahme und Bestätigung dieses Vertrages verpflichtet sich der FRACHTFÜHRER, eine gültige CMR-Versicherung für das eingesetzte Transportmittel zu unterhalten, mit dem der gegenständliche Transport durchgeführt wird, sowie sämtliche erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und gültigen technischen Prüfungen, die bis zur Warenlieferung und weitere 48 Stunden darüber hinaus gültig sind.
Die CMR-Versicherungspolice muss den vollen Wert der transportierten Ware abdecken und sämtliche Risiken, einschließlich Diebstahl oder Verlust der transportierten Ware, einschließen.
Der Frachtführer übernimmt die volle Haftung für während des Transports verursachte Schäden und verpflichtet sich, den Geschädigten / Anspruchsteller entsprechend dem entstandenen Schaden zu entschädigen, ohne wertmäßige Begrenzung gemäß der CMR-Konvention (SZR), sofern der Schaden eindeutig festgestellt und ordnungsgemäß dokumentiert ist.
ACHTUNG! RUMAENIEN TRANSPORTE, DIE DURCH DAS SYSTEM RO e-Transport ÜBERWACHT WERDEN
Bei internationalen Transporten ist es dem Frachtführer untersagt, das rumänische Staatsgebiet ohne gültigen UIT-Code zu befahren, unabhängig von der Art der beförderten Waren.
Bei innerstaatlichen Transporten ist der Frachtführer verpflichtet zu prüfen, ob die transportierte Ware als Ware mit hohem steuerlichem Risiko eingestuft ist, gemäß den Vorschriften der Agenția Națională de Administrare Fiscală sowie der Ordinul Președintelui ANAF nr. 802/29.04.2022 über die Festlegung von Waren mit hohem steuerlichem Risiko, die im Straßenverkehr transportiert und über das System RO e-Transport überwacht werden.
Das Befahren des rumänischen Staatsgebiets ohne gültigen UIT-Code beim Transport von Waren mit hohem steuerlichem Risiko ist strengstens untersagt.
Der Frachtführer ist verpflichtet, die Transportfahrzeuge mit Telekommunikationsterminals auszustatten, die Technologien zur Satellitenortung und Datenübertragung verwenden.
Der Fahrer ist verpflichtet, das Ortungsgerät vor Beginn der Fahrt auf rumänischem Staatsgebiet zu aktivieren und die entsprechenden UIT-Codes einzugeben. Das Gerät darf erst nach der Lieferung der Waren am angegebenen Lieferort in Rumänien oder nach dem Verlassen des rumänischen Staatsgebiets deaktiviert werden.
2. Art, Ausstattung und Anforderungen an die Transportmittel
2.1.
Das Fahrzeug muss den europäischen Emissionsnormen EURO 6 entsprechen, über alle erforderlichen Genehmigungen zur Durchführung des gegenständlichen Transports verfügen und mit geeigneten Ladungssicherungsmitteln ausgestattet sein.
Der Sattelauflieger muss sauber und trocken sein; die Plane muss dicht sein, und der Boden darf keine Löcher, Nägel oder scharfkantigen Gegenstände aufweisen.
Der FRACHTFÜHRER verpflichtet sich, das Fahrzeug mindestens mit folgender Ladungssicherung auszustatten:
15 Zurrgurte à 2.500 daN, Antirutschmatten, seitliche Aluminium-Ladebretter zur vollständigen Abdeckung der Zwischenräume zwischen den Stützpfosten, 2 Quer-Ladungssicherungsstangen.
Bei Gefahrguttransporten (ADR) sind zusätzlich zu den oben genannten Materialien eine ADR-Ausrüstung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsausstattung obligatorisch.
Beim Betreten des Geländes des Absenders oder Empfängers ist der Fahrer verpflichtet, persönliche Schutzausrüstung zu tragen: Schutzhelm, Warnweste, Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe, Schutzhandschuhe und Schutzbrille.
Das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einwandfreiem ästhetischem und technischem Zustand befinden. Der Ladeboden muss sauber sein und den Zugang mit üblichen Ladehilfsmitteln ermöglichen.
Wurden zuvor geruchsintensive Waren (z. B. Fisch, Leder etc.) transportiert, ist das Fahrzeug ordnungsgemäß zu reinigen und zu lüften.
Der Sattelauflieger wird zur Beladung nur akzeptiert, wenn er geruchsfrei ist und bereits die für die Ware vorgeschriebene Temperatur aufweist. Der FRACHTFÜHRER ist verpflichtet, die Temperatur vor Ankunft an der Rampe entsprechend einzustellen.
Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann zur Verweigerung der Beladung durch den Absender führen; sämtliche daraus resultierenden Kosten und Vertragsstrafen trägt der FRACHTFÜHRER gemäß Punkt 10.
Bei Lebensmitteltransporten muss der Frachtführer über eine gültige phytosanitäre Genehmigung verfügen und diese dem Fahrer zur Verfügung stellen.
2.2. Kühlfahrzeuge
Kühlfahrzeuge müssen technisch in der Lage sein, die vorgeschriebene Temperatur während der gesamten Transportdauer einzuhalten und bei der Entladung ein vollständiges Temperaturdiagramm auszudrucken.
Die für die Ware erforderliche Temperatur wird von HOPE SPED schriftlich auf der ersten Seite dieses Vertrages mitgeteilt. Die Nichteinhaltung berechtigt HOPE SPED, dem FRACHTFÜHRER den entstandenen Schaden sowie sämtliche Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.
Das vollständige Temperaturdiagramm ist nach der Entladung auszudrucken und gemeinsam mit den Transportdokumenten an HOPE SPED zu übermitteln.
Das Fehlen eines vollständigen Temperaturprotokolls oder die Nichteinhaltung des Temperaturregimes stellt einen schweren Vertragsverstoß dar und berechtigt zur Annahmeverweigerung der Ware sowie zur Durchführung einer Qualitätsprüfung auf Kosten des FRACHTFÜHRERS.
3. Sammelguttransport mit Lebensmitteln
Bei Sammelguttransporten ist die Verladung anderer Waren untersagt, die die Qualität oder das Erscheinungsbild der vertragsgegenständlichen Ware beeinträchtigen könnten.
Der Absender ist berechtigt, die Beladung zu verweigern, wenn sich im Fahrzeug bereits chemische Stoffe, geruchsintensive Waren oder unzureichend verpackte Güter befinden.
Eine Ablehnung aus diesen Gründen führt zur Vertragsstrafe gemäß Punkt 10 zu Lasten des FRACHTFÜHRERS.
4. Pflichten bei Transporten unter RO-E-Transport-Überwachung
Ändert sich aus irgendeinem Grund das Transportmittel, dessen Daten der Spedition gemeldet wurden, ist der FRACHTFÜHRER verpflichtet, unverzüglich die Spedition zu informieren und die neuen Fahrzeugdaten zur Aktualisierung im RO-E-Transport-System zu übermitteln.
Das Fahrzeug darf vor Bestätigung der Datenänderung nicht in Bewegung gesetzt werden bzw. muss vor dem Grenzübertritt nach Rumänien anhalten.
Der deklarierte Grenzübergang ist strikt einzuhalten.
Der FRACHTFÜHRER ist verpflichtet, die Gültigkeit des UIT-Codes zu überprüfen und darf bei abgelaufenem Code nicht auf rumänischem Staatsgebiet fahren.
Ist absehbar, dass der Zielort oder Grenzübergang nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erreicht werden kann, ist die Spedition unverzüglich zu informieren, um einen neuen UIT-Code zu beantragen.
Der Fahrer muss den UIT-Code in physischer oder elektronischer Form mitführen und auf Verlangen der Behörden vorlegen.
Der FRACHTFÜHRER haftet für sämtliche Schäden, die der Spedition oder deren Kunden durch Pflichtverletzungen entstehen.
5. Untervergabe und Umladung
Die Untervergabe des Transports ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HOPE SPED strikt untersagt. Die Untervergabe an Subunternehmer ist streng VERBOTEN.
Zuwiderhandlungen begründen die Haftung des FRACHTFÜHRERS für sämtliche finanziellen und immateriellen Schäden.
Umladung oder Öffnung der Verpackung ohne schriftliche Genehmigung ist verboten.
Jegliche daraus resultierenden Schäden oder Fehlmengen werden dem FRACHTFÜHRER in Rechnung gestellt.
6. Standzeiten und Parken
Das Fahrzeug darf ausschließlich auf bewachten, beleuchteten und videoüberwachten Parkplätzen gemäß IRU TransPark (http://www.iru.org/transpark-app ) abgestellt werden.
Bei Diebstahlverdacht oder Manipulationsversuchen sind unverzüglich die Behörden, und die Spedition HOPE SPED zu informieren.
Die Entladestelle darf nur mit schriftlicher oder bestätigter mündlicher Genehmigung der Spedition geändert werden.
Abweichende Anweisungen werden nicht anerkannt; Schäden gehen zu Lasten des FRACHTFÜHRERS.
7. Besondere Bedingungen für Tanktransporte
Tankfahrzeuge müssen sauber, trocken und mit gültigem ECD-Waschzertifikat vorfahren.
Bei Kontamination trägt der FRACHTFÜHRER sämtliche Kosten, Schäden und Strafen.
ADR-Vorschriften sind zwingend einzuhalten.
Der Fahrer muss mindestens Grundkenntnisse einer internationalen Verkehrssprache besitzen.
Mengen, Lade- und Entladezeiten sind telefonisch an HOPE SPED zu melden.
Unstimmigkeiten sind sofort anzuzeigen; fehlende oder fehlerhafte Dokumente gehen zu Lasten des FRACHTFÜHRERS.
8. Plombierung
Wird der Auflieger plombiert, ist die Plombennummer im CMR zu vermerken.
Unbefugtes Entfernen der Plombe gilt als Manipulationsverdacht und berechtigt zur umfassenden Warenprüfung auf Kosten des FRACHTFÜHRERS.
9. Pflichten und Haftung des Frachtführers
Pflichten und Haftung des Frachtführers
Der Frachtführer verpflichtet sich, ausschließlich ausgebildete und erfahrene Fahrer mit der Durchführung des Transportes zu beauftragen. Diese müssen ein einwandfreies Verhalten aufweisen und dürfen während der gesamten Vertragsdauer nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Zudem sind die Sicherheits- und Arbeitsschutzanforderungen des Absenders bzw. des Empfängers strikt einzuhalten.
Der Fahrer muss bei der Verladung anwesend sein. Er ist verpflichtet, auftretende Probleme unverzüglich zu melden und auf eine ordnungsgemäße Achslastverteilung zu achten, um Bußgelder zu vermeiden.
Bestehen Zweifel hinsichtlich des Gewichts, ist eine Verwiegung zu veranlassen bzw. unverzüglich der Disponent zu informieren oder ein entsprechender Vorbehalt im CMR-Frachtbrief einzutragen.
Der Absender haftet nicht für eine Überschreitung der gesetzlich zulässigen Achs- oder Gesamtgewichte.
Die Ladung ist gemäß den Bestimmungen des Vertrages (insbesondere Punkt 2) mit geeignetem Sicherungsmaterial ordnungsgemäß zu sichern, sodass sie unbeschädigt am Bestimmungsort ankommt.
Der Fahrer darf den Ladeort erst verlassen, wenn er im Besitz sämtlicher für den Transport erforderlichen Dokumente ist.
Unregelmäßigkeiten, insbesondere sichtbare Beschädigungen, unsachgemäße Verpackung oder Mengenabweichungen gegenüber den vom Absender übergebenen Dokumenten, sind im CMR-Frachtbrief zu vermerken.
Eine Umladung der Ware ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HOPE SPED ist ausdrücklich untersagt.
Für Schäden, Bußgelder oder sonstige Sanktionen, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen, haftet der Frachtführer.
10. Preis, Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt gemäß vereinbartem Zahlungsziel, gerechnet ab Eingang des Rechnung, CMR, und weiteren dokumenten
Die Rechnung sowie sämtliche dem Transportvertrag/-auftrag zugehörigen Dokumente sind ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln: pod@hopesped.com
Eine Ausnahme gilt ausschließlich für Fälle, in denen HopeSped ausdrücklich und schriftlich die Zusendung von Originaldokumenten in physischer Form per Post oder Kurier anfordert.
11. Vertragsstrafen, Kündigung
24 Stunden freie Standzeit; danach 250 EUR/Tag.
Stornierung < 24 Std.: 500 EUR oder Differenz zum Ersatzfrachtführer.
12. Beschädigte, fehlende oder nicht vertragsgemäß gelieferte Ware
Fehl- oder Schadware wird zum vollen Warenwert berechnet.
Markenware wird vernichtet; Kosten trägt der FRACHTFÜHRER.
13. Internationale Transporte (TIR / Transit)
TIR-Carnet, MRN, T-Dokumente, EUR1 und Exportdokumente sind zwingend beizufügen.
14. Schlussklauseln
Direkter Kundenkontakt, Preisoffenlegung und unlauterer Wettbewerb sind untersagt.
Vertragsstrafe: mindestens 10.000 EUR.
Geltung: 12 Monate.
CMR, AETR und TIR gelten subsidiär; maßgeblich ist dieser Vertrag.
15. GDPR
Die Parteien halten die DSGVO (EU) 2016/679 vollständig ein.
Die Datenverarbeitung betrifft Fahrer und Disponenten.
Die Übermittlung dieses Dokuments gilt als ausdrückliche Einwilligung.
16. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der HOPE SPED SRL.
Alle Mehrkosten aus Vertragsverstößen trägt der FRACHTFÜHRER.
Der Vertrag ist binnen 3 Stunden unterzeichnet zurückzusenden; andernfalls gilt er durch Transportausführung als akzeptiert.
Rechtsgrundlage:
Zivilgesetzbuch, ZPO, CMR- und TIR-Übereinkommen sowie alle anwendbaren Rechtsnormen



